Die Perp, Die Private Altersvorsorgeplan.

Im Bereich der Altersvorsorge sind Länder wie die Schweiz und die angelsächsischen Länder im Vergleich zu Frankreich weiter fortgeschritten. Durch das Gesetz Fillon zur Rentenreform vom 21. August 2003 wurde der Plan d'épargne retraite populaire oder PERP geschaffen, der Ihnen ermöglicht, eine lebenslange Rente aufzubauen, um Ihr Einkommen zu ergänzen und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Definition

Die Plan d'épargne retraite populaire ist ein individueller und freiwilliger Lebensversicherungsvertrag, der von jedem abgeschlossen werden kann. Es ermöglicht, zusätzliches Einkommen für den Ruhestand aufzubauen, indem während der gesamten Erwerbstätigkeit freie oder regelmäßige Einzahlungen geleistet werden, ohne dass eine Mindestjahreseinzahlung erforderlich ist.
Dieses Sparguthaben kann nur bei Erwerb von Rentenansprüchen oder im Alter von 60 Jahren abgerufen werden. Die Beiträge, die in den Plan eingezahlt werden, können vor dem Ruhestand nicht zurückgefordert werden, es sei denn, es liegt eine Invalidität, das Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder ein Insolvenzverfahren vor.
Unabhängig von der Form des PERP wird das Sparguthaben als lebenslange Rente zusätzlich zur Rente ausgezahlt.

Die verschiedenen Formen von PERP

Es gibt 4 Arten von PERP, von denen die häufigste einer multiplen Lebensversicherung ähnelt, mit einem Euro-Fonds und börsengehandelten Fonds in Teilungseinheiten, mit einer schrittweisen Sicherung der Ersparnisse.
Das zum Rentenalter erworbene Kapital wird gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden technischen Bedingungen in eine Rente umgewandelt.
Unabhängig vom gewählten Produkt können Mechanismen zur Rückübertragung (lebenslange Rente für den überlebenden Ehepartner oder jeden anderen ausdrücklich benannten Begünstigten oder Bildungsrente für minderjährige Kinder) vorgesehen werden, falls während der Beitrags- oder Rentenphase ein Tod eintritt. Es ist ratsam, sich für den flexibelsten Vertrag zu entscheiden.

PERP und Erwerb des Hauptwohnsitzes als Erstbesitzer

Die PERP ermöglicht es ihren Mitgliedern auch, unter bestimmten Bedingungen Ersparnisse für den Erwerb ihres Hauptwohnsitzes im Rahmen des Ersterwerbs zu bilden.
Am Fälligkeitsdatum des Plans wird diese Ersparnis zu einer Kapitalzahlung führen, die der Einkommensteuer unterliegt. Diese Steuer kann auf ausdrücklichen und unwiderruflichen Antrag des Mitglieds auf 5 Jahre verteilt werden, gleichmäßig aufgeteilt.

Unterzeichnung eines PERP

Um ein PERP abzuschließen, ist es erforderlich, einen Versicherungsvertrag zwischen einem Verband, der individuellen Altersvorsorgevereinigung (GERP) und einem Versicherungsträger (einer Vorsorgeeinrichtung, einer Versicherungsgesellschaft oder einer Genossenschaft) abzuschließen.
Der Verband (GERP) ist dafür verantwortlich, die Interessen der Teilnehmer der Volksrente-Sparpläne zu schützen.

Pflichtinformationen

Der PERP-Verwalter ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer regelmäßig über die Entwicklung des Kontos zu informieren.
Der Verwalter kann auch Kontoführungsgebühren erheben und muss den Versicherungsnehmern jährlich über die Höhe dieser Gebühren informieren.

Sicherheit der Ersparnisse

Die vom Versicherer garantierte langfristige Ersparnis darf nicht unter einem bestimmten Betrag liegen, gemäß einer Regelung zur schrittweisen Absicherung der Ansprüche bei Annäherung an den Ruhestand.
Weniger als zwei Jahre vor dem Ruhestand des Versicherungsnehmers müssen mindestens 90 % der angesammelten Ersparnisse vom Versicherer garantiert werden, zwischen zwei und fünf Jahren beträgt dieser Anteil mindestens 80 %, zwischen fünf und zehn Jahren mindestens 65 % und zwischen zehn und zwanzig Jahren mindestens 40 %.
Um die Sicherheit der Ersparnisse zu gewährleisten, werden die Gewinne aus der finanziellen Verwaltung des PERP ausschließlich den Teilnehmern des Plans zugewiesen und die Vermögenswerte des Plans sind auch im Falle einer Insolvenz des Planverwalters geschützt.
Ein Transfer des Plan d'épargne retraite populaire kann nur auf einen anderen Plan erfolgen.

Steuerrecht

Die Beiträge, die von jedem Mitglied des Steuerhaushalts in einen PERP eingezahlt werden, sind bis zu 10 % dieser Einkünfte und 24.854 € für das Jahr 2006 steuerlich absetzbar.
Das Ersparte entgeht der Vermögenssteuer, aber die lebenslange Rente unterliegt der Einkommenssteuer wie jede andere Rente, zu einem Steuersatz, der vom Alter des Begünstigten zum Zeitpunkt der Rentenzahlung abhängt.

Rentabilität

Die Rentabilität eines PERP (Plan d'épargne retraite populaire) variiert je nach Anlageentscheidungen und der Entwicklung der Börse. Allerdings nimmt der Grad der Exposition gegenüber Aktien - die sowohl erhebliche Steigerungen als auch Rückgänge erfahren können - ab, je näher der Begünstigte dem Rentenalter kommt.
Diese Form der Ersparnis ist besonders interessant für gutverdienende Steuerzahler, die dem Rentenalter nahekommen. Für andere ist es ratsam, eine Lebensversicherung und betriebliche Altersvorsorge (PEE und PERCO) zu wählen.